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17.05.2012

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Ausland
IGH urteilt im Entschädigungsstreit mit Italien zugunsten Deutschlands
IGH urteilt im Rechtsstreit mit Italien

Klagen gegen Deutschland wegen NS-Taten unzulässig

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Damit kann Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten verklagt werden.

Italienische Gerichte, die entsprechende Klagen zugelassen hatten, hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt, heißt es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada in Den Haag vortrug. Urteile des IGH sind endgültig und für alle Staaten bindend.

Internationaler Gerichtshof in Den Haag (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag urteilte zu Gunsten Deutschlands. ]
Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Dabei ging es um Ansprüche in Millionenhöhe.

Geklagt hatten unter anderem Überlebende und Hinterbliebene der Opfer des Massakers von Civitella im Jahr 1944. Der Oberste Gerichtshof Italiens hatte die Urteile bestätigt. Bei dem Massaker durch die Division Hermann Göring in dem italienischen Dorf waren mehr als 200 Einwohner ermordet worden.

Bundesregierung: Verhandlungen nur zwischen Staaten

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstießen. Italienische Gerichte hätten Klagen von Privatpersonen gegen den deutschen Staat erst gar nicht zulassen dürfen.

Das Außenministerium verwies darauf, dass Verhandlungen über Entschädigungen allein zwischen Staaten geführt würden. Deutschland habe nach einer Vereinbarung von 1961 bereits Reparationszahlungen in Höhe von 40 Millionen Mark an Italien geleistet.

Italien will Urteil respektieren

Italiens Außenminister Giulio Terzi sagte, Rom respektiere das Urteil, auch wenn sein Inhalt nicht mit der Position Italiens übereinstimme. Der Urteilsspruch trage auch zu einer nützlichen Klärung bei, der Gerichtshof verweise etwa auf die Bedeutung von Verhandlungen zwischen beiden Seiten.

Italien wolle in diesem Sinne weiterhin zusammen mit Deutschland alle Aspekte dieser schmerzlichen Angelegenheit aus dem Zweiten Weltkrieg angehen, so Terzi.

Westerwelle begrüßt Entscheidung

Außenminister Guido Westerwelle begrüßte die Entscheidung. "Es ist gut, und es dient allen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben", sagte er in München. Das Verfahren sei nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet gewesen. Ihr Leid habe die Bundesregierung stets in vollem Umfang anerkannt.

"Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung gestellt", betonte Westerwelle. Die Regierung werde weiterhin auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen Wiedergutmachungen leisten.

Stand: 03.02.2012 19:52 Uhr
 

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